1974
Das neue Hochschulgesetz schafft unter anderem auch die verfassten Studentenschaften ab
Das neue Hochschulgesetz schafft unter anderem auch die verfassten Studentenschaften ab
Im November 1973 beschloss der Bayerische Landtag ein neues Hochschulgesetz, das nach seinem Inkrafttreten im folgenden Jahr tiefgreifende Veränderungen für die LMU brachte. Die Fakultäten wurden weiter aufgeteilt, sodass es zunächst 21 sogenannte Fachbereiche gab, die nun unter kollegialer Leitung arbeiteten. Kurze Zeit später wurden die Fachbereiche wieder in Fakultäten umbenannt und die Zahl reduziert.
Zudem erfolgte ein wichtiger Schritt in Richtung Gruppenuniversität: Die Fachbereichsräte, der Senat und die Versammlung setzten sich durch Vertreter der Professorenschaft, der Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Studierenden zusammen. In der Gesamtuniversität kamen auch Vertreter des übrigen Personals hinzu.
Das neue Hochschulgesetz schaffte außerdem die verfassten Studentenschaften ab und ersetzte diese durch neu geschaffene Organe, die in ihren Kompetenzen beschränkt wurden. Fachschaftsvertreter und studentische Vertreter im Senat bilden seitdem den Studentischen Konvent. Aus dessen Mitte wird ein Sprecherrat gewählt, der den AStA ersetzt.
Zusammenhänge